Regelungen und Nutzungsbedingungen

Regelungen und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Transportbedingungen SAN MARINO MAIL ITALIA S.R.L.

1. Einführung

1.Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen (die „Bedingungen“) regeln die Art und Weise, wie SAN MARINO MAIL ITALIA S.R.L. („SMM“) im Auftrag des Absenders („Kunde”) den Service des Transports von Paketen, Dokumenten und Briefumschlägen (die „Pakete“) und Gütern ausführt, die auch auf Paletten („Paletten“; zusammen werden Paletten und Pakete nachstehend auch „Sendungen“ genannt) gestapelt sein können. Die vorliegenden Bedingungen werden durch die aktuelle Fassung des Anhangs 1 „Angebot und Produktdatenblätter von SMM“ (der „Anhang“) und eventuelle weitere Anhänge ergänzt („Zusätzlicher Anhang“). Die Anhänge enthalten wichtige Einzelheiten zu den von SMM angebotenen Serviceleistungen und die zugehörigen Tarife und sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen SMM und dem Kunden, sodass der Kunde Kenntnis darüber haben muss.

2. Die Versandvorgänge können mit von SMM für günstig gehaltenen Zwischenstopps ausgeführt werden. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für die Dienstleistungen, die von Subunternehmern ausgeführt werden, die von SMM beauftragt werden, und die von diesen abgeschlossenen Verträge. Diese Subunternehmer agieren im Namen von SMM und ihrer Angestellten oder Subauftragnehmer. 

3. In den vorliegenden Bedingungen ist mit „Frachtbrief“ das vom Kunden oder von SMM ausgestellte Begleitdokument zur Sendung gemeint, ebenso wie jegliches andere Dokument oder Etikett zur Sendung, für welche die vorliegenden Bedingungen gelten, auch wenn sie vom automatischen System von SMM oder, nach Autorisierung durch SMM, vom Kunden ausgestellt wurden. Sollte der Frachtbrief vom automatischen System von SMM erstellt worden sein, erklärt der Absender, der darum gebeten wird, die Korrektheit der darin enthaltenen Informationen zu prüfen, diesen zu kennen und als zu ihm gehörig anzuerkennen. 

2. Gegenstand der Serviceleistung

Sofern nicht durch separate operative Vereinbarungen besondere Serviceleistungen und/oder spezifische Maßnahmen vereinbart wurden, die wesentlicher Bestandteil des Angebots sind, und unbeschadet der vorliegenden Bedingungen, umfasst der von SMM erbrachte Service die Abholung der Waren vom Kunden, die Annahme und Übernahme derselben, die Auslieferung der Waren an das Depot des einheimischen Auslieferers, die Zollabwicklung, sofern erforderlich, und die Auslieferung der Sendung an den Endempfänger oder, sofern für den Service so vereinbart, an eine lokale Abholstation. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für die Dienstleistungen, die von Subauftragnehmern ausgeführt werden, welche von SMM beauftragt werden, und die von diesen abgeschlossenen Verträge. Diese Subunternehmer agieren im Namen von SMM selbst oder dessen Subauftragnehmer.

SMM behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen die Beförderung jeglicher Sendung abzulehnen, mit deren Transport es beauftragt werden soll.

 3. Transportbedingungen

Im vorliegenden Punkt sind die diversen Einschränkungen und Bedingungen angegeben, die für die Beförderungen der Sendungen durch SMM gelten, sowie die Folgen im Fall, dass der Kunde SMM Sendungen zur Beförderung übergibt, die nicht den hier vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen.

3.1. Die Sendungen müssen den Einschränkungen gemäß nachstehendem Punkt (i) bis (v) entsprechen.

  1. Die Sendungen müssen innerhalb der Begrenzungen von Gewicht und Abmessungen liegen, die je nach Absender- und Empfängerland unterschiedlich sein können und im Anhang angegeben sind.
  2. Die Sendungen dürfen keinen der in Punkt 4 angegebenen verbotenen Artikel enthalten. 
  3. Die Sendungen dürfen keine Waren enthalten, die eine Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren darstellen, an den Transportmitteln Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen oder die von SMM beförderten Waren beschädigen könnten oder deren Beförderung, Import oder Export durch die geltenden Gesetze verboten ist.
  4. Die Paletten müssen gestapelt und stapelbar sein, sodass sie mit einem Gabelstapler transportiert und in Schrumpffolie verpackt werden können. SMM kann nach seinem Ermessen verlangen, dass die Verpackung der Pakete nach dem folgenden Prozedere genehmigt wird: Der Kunde muss SMM 3 Muster von der zu versendenden Ware zukommen lassen, die auf Transportierbarkeit getestet und geprüft werden, bevor sie dem Kunden zurückgegeben werden. Nach der Genehmigung der Verpackungen bietet SMM nach seinem unanfechtbaren Ermessen dem Kunden die betreffenden Serviceleistungen an, einschließlich der unter Punkt 10 genauer beschriebenen Bedingungen für die Rückerstattung im Fall der Beschädigung.

Der Kunde ist verantwortlich für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit der in den Frachtbrief eingetragenen Daten, auch wenn dieser vom automatischen System von SMM generiert wurde, und muss sich vergewissern, dass alle Sendungen die erforderlichen Angaben zum Kunden und zum Empfänger der Sendungen tragen und dass sie verpackt, etikettiert, beschrieben und ihrem Inhalt nach eingestuft sowie von den erforderlichen Transportunterlagen begleitet sind und den gemäß Anhang und den anwendbaren Gesetzen geforderten Voraussetzungen entsprechen. Im Fall von Ungenauigkeiten oder Fehlern teilt der Kunde SMM rechtzeitig die erforderlichen Korrekturen mit. Der Kunde garantiert, dass alle zur Beförderung entsprechend den vorliegenden Bedingungen übergebenen Sendungen den Einschränkungen gemäß vorstehendem Punkt (i) bis (iv) entsprechen. 

3.2. SMM bewerkstelligt keine Sonderbehandlung für Sendungen mit verderblichen Waren oder Waren, für die kontrollierte Temperaturen nötig sind. Diese werden von SMM nur unter der Bedingung befördert, dass der Kunde akzeptiert, dass er das entsprechende Risiko trägt. 

3.3. SMM behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern oder zu unterbrechen, sofern zutreffend, falls eine der folgenden Bedingungen eintritt:

  1. Sollte SMM feststellen, dass ein Versand einer der Voraussetzungen und Einschränkungen gemäß Punkt 2.1. nicht entspricht, kann SMM die Beförderung der betreffenden Sendung ablehnen bzw., sollte die Beförderung bereits im Gang sein, den Transport unterbrechen und die Sendung zurückhalten.
  2. SMM kann ebenfalls den Transport unterbrechen, wenn es – trotz jeglicher zumutbaren Bemühung zur Ermittlung der Adresse – nicht imstande ist, die Lieferung an den Empfänger auszuführen, oder wenn der Empfänger die Annahme der Lieferung verweigert oder wenn die Adresse nicht korrekt ist oder zwar korrekt ist, sich aber in einem anderen Land befindet als auf der Sendung oder im Frachtbrief angegeben ist.
  3. Sollte der Kunde die Rechnungen nicht bezahlt haben, und zwar ab dem auf die gemäß Punkt 7.5 vereinbarte Zahlungsfrist folgenden Tag. 
  4. In allen Fällen, in denen SMM berechtigt ist, die Beförderung einer Sendung gemäß Punkt 3.3 (i), (i) und (ii) zu unterbrechen, ist das Unternehmen auch berechtigt, die Sendung nach seinem unanfechtbaren Ermessen an den Kunden zurückzugeben, an einen anderen Ort zu senden oder zu entsorgen.

3.4. Der Kunde ist zur Zahlung und Schadloshaltung von SMM in Bezug auf alle SMM entstandenen zumutbaren Kosten und Auslagen (einschließlich Lagerkosten) sowie in Bezug auf Verluste, Steuern und Zollgebühren, die SMM entstehen könnten, sowie auf alle gegenüber SMM erhobenen Forderungen verpflichtet, sollten folgende Fälle eintreten:

  1. sollte eine Sendung einer der Einschränkungen, Bedingungen oder Erklärungen gemäß Punkt 3.1 nicht entsprechen oder 
  2. bei Verweigerung oder Unterbrechung der Beförderung oder Rückgabe einer Sendung (oder eines Teils einer Sendung) durch SMM gemäß Punkt 3.3. oder 
  3. infolge einer Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen seitens des Kunden. Bei Rückgabe einer Sendung (oder eines Teils einer Sendung) ist der Kunde außerdem zur Zahlung aller dadurch entstandenen Kosten verpflichtet, die auf der Basis der normalerweise von SMM angewandten Preisen berechnet werden.

3.5. Sollte der Kunde SMM eine Sendung übergeben, die nicht den Einschränkungen oder Bedingungen gemäß Punkt 3.1. entspricht, kann SMM nicht haftbar gemacht werden für jedweden Verlust, den der Kunde in Verbindung mit dem Transport durch SMM oder dessen Subauftragnehmer für diese Sendung erleiden könnte. Sollte SMM die Beförderung zu den vorliegenden Bedingungen unterbrechen, hat der Kunde keinerlei Anrecht auf irgendeine Form der Rückerstattung der gezahlten Beförderungskosten. SMM ist berechtigt, seine diesbezüglichen Rechte vor Gericht geltend zu machen.

3.6. Nach Unterbrechung der Beförderung einer Sendung (oder eines maßgeblichen Teils einer Sendung) gemäß den unter Punkt 3.3. angegebenen Fällen und nach Anwendung jeder vernünftigen Anstrengung zur Ermittlung der Empfänger ist SMM berechtigt, die Sendung (oder einen maßgeblichen Teil der Sendung) nach seinem Ermessen zu zerstören oder zu verkaufen. Der aus diesem Verkauf erzielte Betrag wird mit den Gebühren, Kosten und Auslagen (einschließlich Zinsen) verrechnet, die noch nicht bezahlt wurden und die vom Kunden in Verbindung mit der Sendung oder aus einem anderem Grund zu tragen wären. 

3.7. SMM ist berechtigt, die ihm übergebene Sendung jederzeit zu öffnen und zu überprüfen.

 4. Vom Transport ausgeschlossene Waren

Die folgenden Warenarten werden nicht zur Beförderung übernommen:

  • Leichen, menschliche Reste bzw. Teile oder von einer Feuerbestattung herrührende Asche
  • Tiere (tot oder lebendig) 
  • pharmazeutische Produkte
  • Geld oder handelbare Effekten oder auf den Inhaber ausgestellte Geldpapiere (wie Schecks, Wechsel, Obligationen, Sparbücher, Kreditkarten, Aktienzertifikate etc.)
  • Gold, Wertgegenstände oder Artikel von außerordentlichem Wert (wie Gold- oder Silbermünzen, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Schmuck, Briefmarken, Unikate)
  • Feuerwaffen, Teile von Waffen, Munition oder gefährliche Waren
  • Monopolwaren
  • Sendungen von entflammbarem und/oder gefährlichem Material mit Ausnahme von auf der Straße transportierbaren LQ
  • Sendungen, bei denen die Verpackung nicht von SMM genehmigt wurde
  • Sendungen, die von keinerlei Transportpapieren begleitet sind. 

5. Zerbrechliche Waren

Zerbrechliche Waren werden auf Risiko des Kunden transportiert. Eine Annahme seitens der Unternehmen bringt keine Übernahme der Verantwortung im Fall von Beschädigung und/oder Bruch mit sich.

6. Zollabfertigung

6.1. Sollte eine Zollabfertigung erforderlich sein, muss der Kunde SMM die zu diesem Zweck erforderlichen Hinweise und Unterlagen zur Verfügung stellen.

6.2. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass SMM – im gesetzlich zugelassenen Maße – zum alleinigen Zwecke der Benennung des mit der Abfertigung beauftragten Zollbeamten als nominaler Empfänger der Sendung betrachtet werden kann und akzeptiert dies.

7. Bezahlung des Service, Tarife und Rechnungslegung

7.1. Die Tarife richten sich, wie im Anhang angegeben, nach dem voraussichtlichen Warenverkehr, d.h. der Menge der Sendungen, die vom Kunden während des Vertragsverhältnisses vermutlich in Auftrag gegeben werden. Der im Anhang angegebene Grundpreis kann nur bei dem oben genannten Warenverkehr angewandt werden.

Die für die Serviceleistungen berechneten Preise beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Dennoch behält sich SMM das Recht vor, die Übereinstimmung der Erklärungen des Kunden mit der tatsächlich ausgeführten Leistung zu überprüfen und den entsprechenden, im Anhang angegebenen Preis anzuwenden.

In allen anderen Fällen gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass die Preise für jede einzelne Sendung auf der Basis des Wiege- oder des Volumengewichts berechnet werden müssen, je nachdem, was höher ist. Der Kunde erkennt SMM das Recht zu, die Sendung erneut zu wiegen und zu messen und dem Kunden den eventuellen Betrag für das ermittelte Defizit in Rechnung zu stellen. 

Die von SMM angewandten und im Anhang genau verzeichneten Preise werden jährlich aktualisiert. Wenn jedoch in Ausnahmefällen bestimmte Umstände eine Aktualisierung derselben rechtfertigen, können sie auch im Laufe des Jahres geändert werden. In einem solchen Fall informiert SMM die Kunden mindestens 30 Tage vor dem Versandvorgang, auf den die Änderung Anwendung findet, von der erfolgten Aktualisierung.

Die von SMM angewandten und im Anhang detailliert aufgeführten Preise enthalten nicht den eventuellen Treibstoffzuschlag, der prozentual zum teilweisen Ausgleich der Treibstoffkostenerhöhungen für Fahrzeuge angewandt wird. Der prozentuale Anteil des Treibstoffzuschlags wird auf der Basis der Differenz zwischen dem maßgeblichen anfänglichen Wert (V.IN) der Treibstoffkosten für Fahrzeuge und demselben aktualisierten Wert (V.AT) im Monat der Rechnungslegung minus eins, im Verhältnis zur Auswirkung des Treibstoffpreises auf das System der Versandsysteme und Autotransporte (INC.CAR), berechnet. 

Die Berechnung des Treibstoffzuschlags erfolgt nach der folgenden Formel: INC.CAR*((V.AT-V.IN)/V.IN) = FUEL SURCHARGE. Rechnungsparameter Auslieferer-Netzwerk:

INC.CAR 8 %;

V.IN, anfänglicher Wert, durchschnittlicher Treibstoffpreis pro Liter €/lt, im Verhältnis zum Durchschnitt des Jahres 2019 für das Bestimmungsland.

V.AT, aktualisierter Wert = der durchschnittliche Wert des Monates, in dem die Beförderungsleistung erbracht wurde, minus 1. 

Quelle der Angaben: http://ec.europa.eu/energy/en/statistics/weekly-oil-bulletin. Für einige Serviceleistungen richtet sich der prozentuale Anteil des Treibstoffzuschlags direkt nach dem, was der beauftragte Auslieferer in Rechnung stellt – dies ist aus dem technischen Datenblatt zu jeder Serviceleistung zu entnehmen. 

 Der prozentuale Anteil des Treibstoffzuschlags wird als letzte Zeile jeder Rechnung, von den Posten der Serviceleistungen separiert, fakturiert.

7.2. Der Betrag für den Transportservice und die anderen Serviceleistungen gemäß Anhang muss, sofern nicht anderweitig vereinbart, entsprechend den Angaben bezahlt werden, die im für Sie erstellten Serviceangebot verzeichnet sind. In der Rechnung kann das Wiege- und/oder Volumengewicht der Sendungen berücksichtigt werden, das ggf. nach einer Prüfung durch SMM höher ist als vom Kunden erklärt.

7.3. Sollten Regierungsbehörden SMM die Zahlung irgendeiner Form von Gebühr, Steuer, Strafe und/oder Auslage auf Grund von irgendeinem Umstand auferlegen, auch bei einer Nichtkorrektheit von in Verbindung mit der Sendung erforderlichen Informationen oder Dokumentationen oder Genehmigungen oder Lizenzen, ist der Kunde ausschließlich gegenüber SMM verantwortlich für die Zahlung dieser Beträge, deren Rückzahlung SMM jederzeit vom Kunden fordern kann. 

7.4. Im Fall einer gegenüber dem festgelegten Datum verspäteten Zahlung werden Verzugszinsen ab Zahlungsdatum auf täglicher Basis angewandt, die sich nach dem Referenzzinssatz plus acht Prozentpunkte berechnen, bis zu dem Datum, an dem SMM die Zahlung zuzüglich der in Punkt 9 angegebenen zusätzlichen Kosten erhält. Auf jede Rechnung kann SMM bei Zahlungsverzug Bearbeitungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 40 EUR erheben.

7.5 Sollte der Kunde den ausstehenden Betrag gemäß den vorliegenden Bedingungen nicht zahlen, darf SMM den Service unterbrechen und die beförderten Sendungen (oder einen Teil davon) einbehalten, bis die Zahlung komplett erfolgt ist; SMM ist dann berechtigt, diese zu verkaufen und vom Erlös aus diesem Verkauf den geschuldeten Betrag einbehalten. 

8. Unterbrechung des Service

Sollte SMM nicht imstande sein, die Beförderung der Sendung des Kunden aus nicht in seiner Macht stehenden Gründen zu beginnen oder fortzusetzen, so stellt das keine Nichterfüllung dar, sofern SMM jede unter den jeweiligen Umständen zumutbare Anstrengung unternommen hat, um die Beförderung zu beginnen oder fortzusetzen. Im Folgenden sind einige Beispiele für Ereignisse Höherer Gewalt genannt: Unterbrechung der Landwege sowie Brand, Überflutung, Kriege, Aufstände oder Tumulte, Initiativen von Regierungsbehörden oder anderen Behörden (einschließlich z.B. der Zollbehörden), Arbeitsstreitigkeiten oder Verpflichtungen, in die SMM oder Dritte involviert sind.

9. Zahlungsverzug

9.1. Vom auf die vereinbarte Zahlungsfrist folgenden Tag an ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen Verzugszinsen auf die ausstehenden Beträge in der unter Punkt 7.5. genannten Höhe sowie die Kosten für die Eintreibung der Forderung gemäß Art. 6 der ital. Gesetzesverordnung 231/2002 zu zahlen. Außerdem werden dem Kunden weitere, aus der Nichtzahlung resultierende Kosten, wie z.B. Ri.Ba. Rückforderungen durch die Bank, in Rechnung gestellt.

9.2. Die Nichtbezahlung von auch nur einer einzigen Rechnung oder Teilen davon kann außerdem zur Verwirkung des Rechts auf getroffene Vereinbarungen zu eventuellen weiteren Rechnungen führen, mit jeder diesbezüglichen gesetzlichen Konsequenz, sowie zur Erhebung von Verzugszinsen in der unter Punkt 7.4. genannten Höhe sowie weiterer Kosten gemäß Punkt 9.1. sowie zur Unterbrechung des Service gemäß Punkt 3.3. (iii) und 7.5., ab Ausstellungsdatum der Rechnung, ohne Notwendigkeit der Inverzugsetzung.

10. Haftung

10.1. SMM ist in dem von den anwendbaren Vorschriften des Warschauer Abkommens oder der  Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route – CMR) oder weiteren nationalen Vorschriften in Umsetzung dieser Abkommen (nachfolgend „Vorschriften der Konventionen“) festgelegten Umfang oder wenn und in dem Maße, in dem andere nationale Regelungen zutreffen, bis zu einem Höchstbetrag von € 100 pro Sendung haftbar.

Haftung für internationale Transporte in Höhe von 8,33 SZR (Sonderziehungsrecht) pro transportiertes Brutto-Kilogramm. Der SZR-Wert kann den wichtigsten Finanztageszeitungen im Währungsteil entnommen werden.

Haftung für nationale Transporte in Italien in Höhe von Euro 1,00 pro transportiertes Brutto-Kilogramm.

10.2. SMM übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle finanzielle Schäden, wie entgangenen Gewinn, Gewinnverlust, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverlust, die aus dem Verlorengehen, der Beschädigung oder Lieferverspätung einer Sendung resultieren. 

11. Lieferung

11.1. SMM liefert, sofern nicht anders vereinbart, die Sendung an den im Frachtbrief angegebenen Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person. 

11.2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Punkts können die Parteien alternative Methoden für die Lieferung vereinbaren, zu denen auch die Umleitung der Lieferung des Pakets an eine andere Adresse oder die Neuplanung der Auslieferung gehören, auch entsprechend den vom Empfänger gegebenen Instruktionen. Der Kunde akzeptiert außerdem, dass der Empfänger Informationen über die Auslieferung eines Pakets erhalten kann. 

11.3. In den unter Punkt 11.2. angegebenen Fällen übernimmt SMM unter keiner Bedingung irgendeine Form von Haftung für die Aussetzung des Transports, die Umleitung der Lieferung (an einen anderen Empfänger oder eine andere Anschrift als im Frachtbrief angegeben).

12. Versicherungsdeckung

12.1. Der Kunde kann von SMM in schriftlicher Form und zum Zeitpunkt der Lieferung den Abschluss eines Versicherungsvertrages zu Gunsten des Berechtigten zur Abdeckung des gesamten Warenwerts verlangen. Jegliche Form von Vorschuss auf die von der Versicherungsgesellschaft gemäß Versicherungsvertrag zu zahlenden Beträge seitens SMM ist ausgeschlossen. Die Angabe des zu versichernden Wertes durch den Kunden gilt als Erklärung des Warenwerts, unbeschadet des Rechts des Versicherers, den tatsächlichen Wert der betreffenden Ware zu überprüfen. Der Kunde ist nicht zur Forderung irgendeiner Entschädigung berechtigt, sofern er nicht jedes von der Versicherungsgesellschaft geforderte Dokument eingereicht und sein Recht auf die Ware bewiesen hat.

13. Factoring

13.1. SMM kann, auch nach dem vom Kunden ergangenen Auftrag in den Fristen und Modalitäten, die mit dem Factor vereinbart werden, auf die Abtretung der Forderung durch das Finanzinstrument Factoring zurückgreifen. Auf der Basis dieses Finanzinstruments tritt SMM alle Forderungen gegenüber dem Kunden an einen Factor ab, der diese finanziellen Forderungen vorstreckt, managt und eintreibt. Unbeschadet des in den speziellen Bedingungen über die Abtretung von Forderungen mit dem Factor Vorgesehenen, schlägt SMM dem Factor die Abtretung aller Forderungen gegenüber jedem Schuldner im Ganzen oder aber die individuelle Abtretung der Forderungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erbringung der Serviceleistungen, aus denen die Forderung entstanden ist, vor. 

13.2. Sofern in den vorstehend genannten Bedingungen nicht anders angegeben, erhält der Kunde von SMM für jede akzeptierte Abtretung – die auf den zu den abgetretenen Forderungen gehörigen Rechnungen entsprechend vermerkt wird – innerhalb von maximal 10 Tagen ab der Abtretung der Forderung oder, im Fall künftiger Forderungen, innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Entstehungsdatum, eine entsprechende Mitteilung. Diese Mitteilung wird von der Aufforderung begleitet, die SMM geschuldeten Beträge entsprechend den zwischen SMM und dem Factor vereinbarten, in der Mitteilung angegebenen Modalitäten an den Factor zu zahlen.

14. Reklamationsverfahren – Verwirkungen

Alle Schadensersatzforderungen gegenüber SMM müssen schriftlich und so bald wie vernünftigerweise möglich erhoben werden, in jedem Fall jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum, an dem SMM die Sendung übergeben wurde. Außerdem verlieren alle Reklamationen gegenüber SMM in Verbindung mit irgendeiner Sendung ihre Wirkung und verjähren fristgemäß, sofern innerhalb von 3 Monaten nach der Auslieferung oder dem für die Auslieferung vorgesehenen Datum keine rechtlichen Schritte eingeleitet und SMM davon schriftlich informiert wurde. Diese Bestimmungen beeinträchtigen jedoch nicht die Rechte, die dem Kunden gemäß den Vorschriften der Konventionen oder anderen zwingenden nationalen Normativen zustehen.

15. Management von Holzpaletten (palletts) 

Die Holzpaletten werden vom Kunden gemeinsam mit der darauf transportierten Ware abgegeben und bilden die Bemessungsgrundlage für die zum Versand aufgegebene Ware. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Rückgabe der Paletten durch SMM oder seine Subauftragnehmer. Gemäß Art. 12 des ital. Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 633/1972 gilt für diese Vorgänge dieselbe Umsatzsteuer wie für den Hauptvorgang.

16. Kundenreferenz

Der Kunde erteilt SMM die Erlaubnis, ihn in die Liste seiner Referenzen aufzunehmen, d.h. den Kunden ausdrücklich als Referenz von SMM anzugeben (nicht exklusives Recht auf Verwendung der Marke und des Logos des Kunden) und diese Referenz auch auf der internen Webseite von SMM bekanntzugeben. Der Kunde kann dieses SMM zugestandene Recht jederzeit rückgängig machen.

 17. Vertraulichkeit

San Marino Mail verpflichtet sich, keine der Informationen und Daten, die ihm bei der Abwicklung des Versandauftrags zur Kenntnis gelangen, an Dritte weiterzuleiten oder zu seinem persönlichen Vorteil zu nutzen. 

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, in Bezug auf alle Daten, von denen sie während der Ausübung des Service Kenntnis erlangt haben, auf Geheimhaltung durch sie selbst sowie durch ihre Angestellten, Beauftragten und Mitarbeiter zu achten und keinerlei im Rahmen des Vertrages erworbene Information oder Dokumentation an Dritte weiterzuleiten; Konsequenz einer Nichteinhaltung ist die Vertragsauflösung.

18. Schutz der personenbezogenen Daten

18.1 SMM ist berechtigt, die vom Kunden oder Empfänger im Zusammenhang mit dem Transport erhaltenen Daten zu verarbeiten, diese an seine Subauftragnehmer weiterzuleiten, und zwar auch in Länder außerhalb der EU, die ggf. nicht dasselbe Level in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten wie das Ursprungsland bieten können, und sie dort zu verarbeiten, wenn und in dem Maße, in dem die Übermittlung und Verarbeitung der Daten in diesen Staaten für die Erbringung der vereinbarten Transportserviceleistungen erforderlich sind. In diesen Fällen verpflichtet sich SMM, sie unter Gewährleistung angemessener, von der Gesetzgebung zur Übertragung von Daten ins Ausland vorgeschriebener Garantien zu verarbeiten. Diese Übertragung erfolgt auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder von Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 45 und 46 der Verordnung (EU) 2016/679. 

In Bezug auf diese Zielstellungen ernennt der Kunde per spezifischem Vertrag SMM zum Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679.

Der Kunde garantiert, dass: (i) er die personenbezogenen Daten, die er SMM für den Versand übermittelt hat, auf legalem Wege erworben hat; (ii) er autorisiert ist, SMM diese Daten zur Verfügung zu stellen, wenn und in dem Maße, in dem die Übermittlung und Verarbeitung der Daten in diesen Staaten zur Erbringung der vereinbarten Transportdienstleistungen erforderlich sind und (iii) er den Empfänger über die Tatsache informiert hat, dass SMM seine Mailadresse oder Telefonnummer für Mitteilungen oder andere Informationen zu den vereinbarten Transportdienstleistungen verwendet. SMM verwendet die personenbezogenen Daten der Endempfänger seines Kunden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679.

19. Ausdrückliche Auflösungsklausel 

19.1. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Nichterfüllung der von den vorliegenden Bedingungen und den Zivil- und/oder Strafgesetzen und/oder Verwaltungsgesetzen vorgeschriebenen Verpflichtungen zur Auflösung des vorliegenden Vertrages mittels Einschreiben mit Rückschein oder über die zertifizierte E-Mail-Adresse mit 30 Tagen Vorankündigungsfrist berechtigt, unbeschadet aktuell laufender Leistungen. 

19.2. SMM ist außerdem berechtigt, mit einer schriftlichen Vorankündigung von 15 Tagen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

20. Mangelnder Verzicht

Sollte SMM die in einer der Klauseln der vorliegenden Bedingungen enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten, bedeutet dies keinen Verzicht auf die aus der Klausel resultierenden Rechte und beschränkt auf keinerlei Weise das Recht von SMM, diese geltend zu machen.

21. Vollständigkeit der Bedingungen und teilweise Ungültigkeit

Alle Bedingungen des zwischen SMM und dem Kunden bestehenden Vertrages sind in dem vorliegenden Dokument und im Anhang enthalten. 

Sollte der Kunde Änderungen dieser Bedingungen wünschen, so muss er sich vergewissern, dass diese Änderungen in schriftlicher Form festgehalten und vom Kunden und SMM unterzeichnet wurden, bevor die Sendung zum Transport übergeben wird. 

Sollte/n eine oder mehrere Klauseln des vorliegenden Dokuments oder Teile davon als ungültig erachtet werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Festlegungen der vorliegenden Bedingungen.

22. Anwendbares Gericht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Bedingungen unterstehen uneingeschränkt italienischem Recht.

Für jegliche aus dem vorliegenden Vertrag resultierende Streitigkeit ist ausschließlich das Gericht des Unternehmenssitzes von SMM, an welchem der Vertrag abgeschlossen wurde (Mailand), zuständig.